Änderungen in den Sozialversicherungen per 1.1.2020

Höhere AHV-Beiträge / Lohnabzüge

Die Schweizer Stimmberechtigten haben im Mai 2019 dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) zugestimmt. Der Bundesrat setzt das neue Gesetz per 1.1.2020 in Kraft. Damit steigen die AHV-Beiträge wie folgt:

Neue Beiträge per 1.1.2020 Total Arbeitgeber Arbeitnehmer
AHV  8.70% (bisher 8.40%) 4.350% 4.350%
IV  1.40% 0.700% 0.700%
EO  0.45% 0.225% 0.225%
Total AHV/IV/EO 10.55% 5.275% 5.275%

  

Obligatorische Unfallversicherung UVG – Anpassung der Prämiensätze

Damit die langfristigen Leistungen aus dem UVG (Hinterlassenen- und Invalidenrenten) ihre Kaufkraft über Jahre behalten, wird in der Prämie ein Teuerungszuschlag eingerechnet. Alle Anbieter der Unfallversicherung gemäss UVG sind verpflichtet, eigene Rückstellungen zur Absicherung der langfristigen Renten zu bilden. Aufgrund der aktuell tiefen Zinslage werden mehr Reserven benötigt, um die zukünftigen Renten zu sichern.

Per 1.1.2020 wird deshalb der Teuerungszuschlag von 2% auf 5% angehoben. Die übrigen Bestandteile des Prämiensatzes (Verwaltungskosten und Unfallverhütungsbeitrag) bleiben bei den meisten Versicherern unverändert. Da es sich nicht um eine Tarifanpassung handelt, gewähren die Versicherer kein Kündigungsrecht bei laufenden Verträgen.

Die Versicherungs-Gesellschaften werden ab Oktober 2019 die UVG-Verträge anpassen und neue Policen erstellen, aus denen die für 2020 aktuellen Prämien ersichtlich sind.

Bei Fragen oder für ergänzende Auskünfte steht Ihnen das MD Broker Team gerne zur Verfügung.