Änderungen in den Sozialversicherungen per 1.1.2021
Höhere EO-Beiträge / Lohnabzüge
Mit der Volksabstimmung vom 27.9.2020 wurde die Einführung des Vaterschaftsurlaubs angenommen. Die Entschädigung erfolgt über die Erwerbsersatzordnung EO. Der Vaterschaftsurlaub tritt per 1.1.2021 in Kraft. Damit steigen die Sozialversicherungs-Beiträge wie folgt:
Neue Beiträge per 1.1.2021 | Total | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
AHV | 8.70% | 4.350% | 4.350% |
IV | 1.40% | 0.700% | 0.700% |
EO | 0.50% (bisher 0.45%) | 0.250% | 0.250% |
Total AHV/IV/EO | 10.60% | 5.300% | 5.300% |
AHV-/IV Minimalrente
Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV- und IV-Minimalrenten per 1.1.2021 an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und um monatlich CHF 10.00 zu erhöhen.
BVG-Eintrittsschwelle
Die Erhöhung der AHV-/IV-Rente hat eine Erhöhung der Eintrittsschwelle beim BVG zur Folge. Ab dem 1.1.2021 besteht eine BVG-Versicherungspflicht ab einem AHV-Jahreslohn von CHF 21’510 (bisher CHF 21’330). Damit erhöht sich auch der Koordinationsabzug auf CHF 25’095 (bisher CHF 24’885) und der maximal versicherte Lohn gemäss BVG-Maximum beträgt neu CHF 86’040 (bisher CHF 85’320).